Tageslosung
Die Herrnhuter Tageslosung

Unser Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist das von der Gemeinde gewählte Leitungsgremium unserer Kirchengemeinde. Er wird von den wahlberechtigten Gemeindegliedern alle sechs Jahre gewählt. Die neue Amtsperiode beginnt im September 2021.

Ergebnis der Kirchenvorstandswahl für die neue Amtsperiode:

Der Wahlvorstand der Ev. Versöhnungsgemeinde Buchschlag-Sprendlingen bestehend aus Marion Fraenzel-Fölsing, Frauke Grundmann-Kleiner, Dr. Albrecht Reihlen und Pfarrer Jochen-M. Spengler hat am Wahlabend folgendes Wahlergebnis einstimmig festgestellt:

Wahlberechtigte insgesamt: 1698
abgegebene Stimmen: 496 (Wahlbeteiligung 29,21 %)
ungültige Stimmen: 6
Stimmzettel „Einheitliche Abstimmung“: 317
Stimmzettel „Einzelabstimmung“: 173


Gewählt wurden, in alphabetischer Reihenfolge:

Michaela Berger (375 Stimmen) inzwischen ausgeschieden
Christel Ewald (397)
Peter Illert (394)
Sylvia Kaufmann (374)
Dominik Nourney (387)
Bettina Schmitt (378)
inzwischen ausgeschieden
Holger Semsroth (381)
Christiane Thomas (387)
Robin Tippelt (406)
Dr. Stefan Werner (383)


Als Jugendmitglied wurde in den Kirchenvorstand gewählt:
Philine Reihlen (432)

Wir gratulieren allen Gewählten, die am 5. September in einem Gottesdienst in Ihr Ehrenamt eingeführt werden, ganz herzlich!

Gemeinsam mit Pfarrer und Pfarrerin nimmt er die Aufgaben der Kirchengemeinde wahr und trägt insbesondere die Verantwortung für Finanzen, Gebäude und Grundstücke. Als "Arbeitgeber" hat der Kirchenvorstand die Dienstaufsicht für die in der Gemeinde angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Kirchenvorstand ist auch mitverantwortlich für den Gottesdienst, die Konfirmandenarbeit, Gemeindegruppen und Veranstaltungen in der Gemeinde. So nimmt er - gemeinsam mit den Pfarrern - die geistliche Leitung der Gemeinde wahr. Die gewählten und nachberufenen Mitglieder nehmen diese Funktion ehrenamtlich wahr.
Die gemeinsamen Aufgaben und jeweiligen Zuständigkeiten des Kirchenvorstands und der Pfarrer sind in der Kirchengemeindeordnung (KGO) festgelegt.

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